Der Unterricht führt ein in die Meinungsbildung, Entscheidungsfindung und Funktionsweise der parlamentarischen Demokratie und vermittelt Orientierungswissen zum inhaltlichen Kernbereich „Demokratie, Partizipation und Menschenrechte“. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Grundsätze des demokratischen Systems sowie die Möglichkeiten und Schwierigkeiten erkennen, wie kontroverse gesellschaftliche Interessen durch demokratische, parlamentarische Auseinandersetzung und Verfahren zum Kompromiss bzw. zu einer konsensfähigen Entscheidung führen. Für die Willensbildung und Entscheidungsfindung soll die Rolle des öffentlichen Diskurses, der Streit und politische Auseinandersetzungen notwendig einschließt, genauso deutlich werden wie die Funktion des Kompromisses, der allen Beteiligten Zugeständnisse abverlangt.
Dies befähigt Schülerinnen und Schüler zu einem differenzierten politischen Urteil. Für die Auseinandersetzung mit rechtsradikalen oder anderen eindimensionalen Positionen hat die Einübung
einer argumentierenden Streit- und Diskussionskultur, das Verständnis von Kompromissen, nicht als Niederlage, sondern als Voraussetzung für die Akzeptanz einer Mehrheitsentscheidung, wesentliche Bedeutung.
(HKM 2010 Lehrplan Politik&Wirtschaft)
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Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass die Rechtsordnung das friedliche Zusammenleben von Menschen regelt und garantiert, die Menschenrechte und den innergesellschaftlichen Frieden sichert und selbst Wandlungen unterworfen ist.
Der Unterricht vermittelt Orientierungswissen zu den inhaltlichen Kernbereichen „Recht“ und „Rechtsstaatlichkeit“. Jugendliche ... haben Fragen danach, was erlaubt bzw. was nicht mehr zulässig ist und mit welchen Konsequenzen sie zu rechnen haben. Die Auseinandersetzung mit der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Geschäftsfähigkeit gibt ihnen hierzu Orientierung ... . Gleichzeitig werden mit der Einführung in die Regeln und den Ablauf des Gerichtsverfahrens die Bedeutung rechtsstaatlicher Garantien, die Bindung des Rechts an die Menschenrechte, die Frieden stiftende Funktion des Rechts und die Frage nach Recht und Gerechtigkeit erkennbar. ...
Die Sicherung der Grundrechte ist auch Schülerinnen und Schülern dieser Jahrgangsstufe als wesentliches Element des Rechtsstaats vermittelbar. Die besondere rechtliche Stellung der Jugend in der Gesellschaft - auch die Wandelbarkeit von Recht - lässt sich am Jugendschutz und dem Jugendstrafrecht verdeutlichen. ...
(HKM 2010 Lehrplan Politik&Wirtschaft)
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Klassenarbeit am Freitag 07.11.2025 (8d)
Grundlage: Buch "clever"
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Jugend und Recht
Die Rechtsordnung der Bunderepublik Deutschland regelt und garantiert das friedliche Zusammenleben der Menschen. Das Schulcurriculum vermittelt im Jahrgang 8 u.a. Orientierungswissen zu den inhaltlichen Kernbereichen "Recht" und "Rechtsstaatlichkeit".
Unterrichtsreihe
Jugend und Recht / Umgang mit straffälligen Jugendlichen
Fallstudie: Julian Berger vor dem Jugendstrafgericht.
Link-> Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
https://www.bundestag.de/grundgesetz
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Verfassungsorgane sind die in der Verfassung vorgesehenen obersten Organe eines Staates. In der Bundesrepublik Deutschland zählen zu den Verfassungsorganen der Bundespräsident, der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht. Die Rechte und Pflichten der Verfassungsorgane des Bundes sind im Grundgesetz geregelt.
Grundprinzip politisch-demokratischer Herrschaft und der Organisation staatlicher Gewalt mit dem Ziel, die Konzentration und den Missbrauch politischer Macht zu verhindern, die Ausübung
politischer Herrschaft zu begrenzen und zu mäßigen und damit die bürgerlichen Freiheiten zu sichern. Funktional wird zwischen der gesetzgebenden Gewalt (Legislative), der ausführenden Gewalt
(Exekutive) und der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) unterschieden. Diese Funktionen werden unabhängigen Staatsorganen (Parlamenten, Regierung, Gerichten) zugewiesen. Politisch-theoretisch wurde
die Lehre von der Gewaltenteilung von J. Locke (1690) und Montesquieu (1748) i. S. aufgeklärter Herrschaft entwickelt und als Ordnungs- und Strukturprinzip erstmals in der Verfassung der USA von
1787/88 umgesetzt. Das Prinzip der G. ist in D in Art. 20 Abs. 2 GG festgelegt.
Dem Prinzip der G. entspricht es, dass die voneinander unabhängigen Staatsorgane, um politisch wirksam handeln zu können, miteinander verschränkt werden müssen (d. h., die Exekutive braucht eine
gesetzliche Grundlage, um ordnungsgemäß handeln zu können, die Legislative ist darauf angewiesen, dass z. B. durch Regierung und Verwaltung die Gesetze auch umgesetzt werden). In der politischen
Praxis ergeben sich daher Abweichungen vom strikten Prinzip der G. oder sind Abweichungen durchaus vorgesehen (z. B. Verordnungen der Exekutive, Gesetzesinitiativen der Regierung). I. w. S. wird das
Prinzip der G. auch durch territoriale Untergliederungen verwirklicht, insbesondere wenn sie mit einer entsprechenden Aufgaben-, Kompetenz- und Verantwortungsverteilung wie z. B. in föderalistischen
Systemen verbunden ist.
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Nachfolgend weitere Informationen ...
Wahlen, Parteien und politische Entscheidungsprozesse
Der Unterricht führt ein in die Meinungsbildung, Entscheidungsfindung und Funktionsweise der parlamentarischen Demokratie und vermittelt Orientierungswissen zum inhaltlichen Kernbereich „Demokratie,
Partizipation und Menschenrechte“. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Grundsätze des demokratischen Systems sowie die Möglichkeiten und Schwierigkeiten erkennen, wie kontroverse gesellschaftliche Interessen durch demokratische, parlamentarische Auseinandersetzung und Verfahren zum Kompromiss bzw. zu einer konsensfähigen Entscheidung führen. Für die Willensbildung und Entscheidungsfindung soll die Rolle des öffentlichen Diskurses, der Streit und politische Auseinandersetzungen notwendig einschließt, genauso deutlich werden wie die Funktion des Kompromisses, der allen Beteiligten Zugeständnisse abverlangt. Dies befähigt Schülerinnen und Schüler zu einem differenzierten politischen Urteil.
(HKM 2010)
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Die Verfassungsorgane (28.09.2017)
Nachfolgender Link (Flucht nach Europa / schroedel verlag 2015)
http://www.schroedel.de/links/content/08160/SDL-08160-006.html
Abstimmungen / Mehrheiten
Relative Mehrheit:
Es genügt die meisten abgegebenen Stimmen zu bekommen, Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
Einfache Mehrheit:
Es genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen als alle anderen Vorschläge zusammen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
Qualifizierte Mehrheit:
Der Vorschlag gewinnt, der mehr als einen zuvor festgelegten Anteil der Gesamtstimmen auf sich vereint, Enthaltungen werden nicht mitgezählt
(z.B 2/3 Mehrheit).
Absolute Mehrheit:
Das Abstimmungsergebnis muss um mindestens eine Stimme über der Hälfte aller Stimmberechtigten liegen.
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"Gute Fragen
sind wichtiger
als einfache Antworten”
(Paul Samuelson)