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Politik & Wirtschaft (Stufe 8)

Der Unterricht führt ein in die Meinungsbildung, Entscheidungsfindung und Funktionsweise der parlamentarischen Demokratie und vermittelt Orientierungswissen zum inhaltlichen Kernbereich „Demokratie, Partizipation und Menschenrechte“. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Grundsätze des demokratischen Systems sowie die Möglichkeiten und Schwierigkeiten erkennen, wie kontroverse gesellschaftliche Interessen durch demokratische, parlamentarische Auseinandersetzung und Verfahren zum Kompromiss bzw. zu einer konsensfähigen Entscheidung führen. Für die Willensbildung und Entscheidungsfindung soll die Rolle des öffentlichen Diskurses, der Streit und politische Auseinandersetzungen notwendig einschließt, genauso deutlich werden wie die Funktion des Kompromisses, der allen Beteiligten Zugeständnisse abverlangt.

Dies befähigt Schülerinnen und Schüler zu einem differenzierten politischen Urteil. Für die Auseinandersetzung mit rechtsradikalen oder anderen eindimensionalen Positionen hat die Einübung

einer argumentierenden Streit- und Diskussionskultur, das Verständnis von Kompromissen, nicht als Niederlage, sondern als Voraussetzung für die Akzeptanz einer Mehrheitsentscheidung, wesentliche Bedeutung.

 

(HKM 2010 Lehrplan Politik&Wirtschaft)

 

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PoWi - Arbeit am Fr. 27.04.2018

 

Themenbereiche:

 

Wirtschaft

-> Warum brauchen wir Waren (Grundbedürfnisse ...)

-> Wert von Waren (Preisbildung - Angebot/Nachfrage)

-> Wirtschaftskreislauf (Staat, Unternehmen, Bank, Haushalte, Ausland)

-> Kaufen auf Pump (Franziska!)

-> Gekauft ist gekauft (Verbraucherrechte.../ Akku, Schuhe, Koffer!)

-> Bio oder Normal kaufen? (Was sind Bio-Lebensmittel?)

-> Tipps und Tricks im Umgang mit Werbung

 

-> Hygieneampel

-> Lebensmittelampel

 

 

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o.g. Seiten/Inhalte sind u.a. als Arbeitsblatt oder inhaltlich im Unterricht behandelt worden ...

 

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Besuch Hessischer Landtag am 28.02.2018 / Klasse 8e

 

Ablaufplan:

08:30 Uhr            Besuchereingang in der Grabenstraße (Sicherheitskontrolle)

09:00 Uhr            Vortrag/Info über den Hessischen Landtag (Medienraum)

10:00 Uhr            130. Plenarsitzung (Besuchergalerie)

11:00 Uhr            Gespräch mit Regionalpolitikern

12:30 Uhr            Wiesbaden / Feedback / Landeszentrale für Politische Bildung

 

Aktuelles Thema der 130. Plenarsitzung

Um 10.10 Uhr wird über den Antrag der Fraktion der SPD zum Thema "Schluss mit Mogelpackungen und Nicht-Wissen-Wollen des hessischen Kultusministers" (19/6072) disktutiert. Die Fraktion der SPD rügt die Landesregierung für ihr Versäumnis wesentliche Zahlen und Fakten zu erheben, die essenziell für die Erfüllung und Kontrolle der ureigenen Aufgaben des Hessischen Kultusministeriums seien. So habe der Kultusminister mit seiner Antwort auf die Kleine Anfrage 19/5331 mitgeteilt, dass Daten zu ausgefallenen Unterrichtsstunden nicht zentral erhoben würden und ihm nicht vorlägen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 19/4523 habe der Kultusminister zudem mitgeteilt, dass die Qualifikationen von befristet beschäftigten Lehrkräften ebenfalls nicht erhoben würden. In seiner Antwort auf die Große Anfrage 19/5034 gab der Kultusminister an, keine Kenntnisse zu Krankheitstagen von Lehrkräften zu haben. Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass die Landesregierung mit ihrer Bedarfsplanung in den letzten Jahren vollkommen überfordert gewesen sei.  Deshalb wird in dem Antrag gefordert der Entprofessionalisierung des Lehrerberufs, wodurch Laien zu Lehrkräften gemacht würden, entgegenzutreten. Die Landesregierung wird aufgefordert ihrer Fürsorgepflicht für die rund 60.000 Lehrkräfte nachzukommen. Des weiteren wird die Landesregierung aufgefordert, anstatt weiteren Schönwetterreden von „Allzeithochs“ und „Rekorden“ einen hessischen Bildungsbericht vorzulegen. Durch ein umfassendes Indikationstableau sei empirisch zu erschließen, wie sich die schulische Situation jenseits von Mittelwerten darstelle. Dabei sei insbesondere der konkrete Unterrichtsausfall zu erheben. Die Redezeit für diesen Antrag beträgt eine Stunde. (Dauer ca. 1 Std.)

 

Gespräch mit Politikern (Fragen):

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Wahlen, Parteien und politische Entscheidungsprozesse

 

Der Unterricht führt ein in die Meinungsbildung, Entscheidungsfindung und Funktionsweise der parlamentarischen Demokratie und vermittelt Orientierungswissen zum inhaltlichen Kernbereich „Demokratie,

Partizipation und Menschenrechte“. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Grundsätze des demokratischen Systems sowie die Möglichkeiten und Schwierigkeiten erkennen, wie kontroverse gesellschaftliche Interessen durch demokratische, parlamentarische Auseinandersetzung und Verfahren zum Kompromiss bzw. zu einer konsensfähigen Entscheidung führen. Für die Willensbildung und Entscheidungsfindung soll die Rolle des öffentlichen Diskurses, der Streit und politische Auseinandersetzungen notwendig einschließt, genauso deutlich werden wie die Funktion des Kompromisses, der allen Beteiligten Zugeständnisse abverlangt. Dies befähigt Schülerinnen und Schüler zu einem differenzierten politischen Urteil.

(HKM 2010)

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Die Verfassungsorgane (28.09.2017)

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Jugend und Recht / Rechtswesen

Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass die Rechtsordnung das friedliche Zusammenleben von Menschen regelt und garantiert, die Menschenrechte und den innergesellschaftlichen Frieden sichert und selbst Wandlungen unterworfen ist.

Der Unterricht vermittelt Orientierungswissen zu den inhaltlichen Kernbereichen  „Recht“ und „Rechtsstaatlichkeit“.  Jugendliche  ...  haben Fragen danach, was erlaubt bzw. was nicht mehr zulässig ist und mit welchen Konsequenzen sie zu rechnen haben. Die Auseinandersetzung mit der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Geschäftsfähigkeit gibt ihnen hierzu Orientierung ... . Gleichzeitig werden mit der Einführung in die Regeln und den Ablauf des Gerichtsverfahrens die Bedeutung rechtsstaatlicher Garantien, die Bindung des Rechts an die Menschenrechte, die Frieden stiftende Funktion des Rechts und die Frage nach Recht und Gerechtigkeit erkennbar. ...

Die Sicherung der Grundrechte ist auch Schülerinnen und Schülern dieser Jahrgangsstufe als wesentliches Element des Rechtsstaats vermittelbar.  Die besondere rechtliche Stellung der Jugend in der Gesellschaft - auch die Wandelbarkeit von Recht - lässt sich am Jugendschutz und dem Jugendstrafrecht verdeutlichen. ...

 

(HKM 2010 Lehrplan Politik&Wirtschaft)

 

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Jugend und Recht

 

Die Rechtsordnung der Bunderepublik Deutschland regelt und garantiert das friedliche Zusammenleben der Menschen. Das Schulcurriculum vermittelt im Jahrgang 8 u.a. Orientierungswissen zu den inhaltlichen Kernbereichen "Recht" und "Rechtsstaatlichkeit".

 

Unterrichtsreihe

Jugend und Recht / Umgang mit straffälligen Jugendlichen

 

Fallstudie: Julian Berger vor dem Jugendstrafgericht.

 

  • Julian Berger (Beklagter)
  • Andreas Kollmann (Opfer)
  • § 224 StGB Schwere Körperverletzung (mit einem Werkzeug-Messer)
  • § 17 Jugendschutzgesetz (Jugendstrafe, wenn andere Massnahmen nicht ausreichen / besondere Schwere der Schuld / Bewährung möglich)
  • Lebensgefährliche Verletzung (2 Messerstiche)
  • Opfer leidet an psychischen Folgen
  • Opfer wurde ohne Grund verletzt
  • Opfer unternahm einen Selbstmordversuch
  • Julian ist nicht vorbestraft
  • Julian ist Jugendlicher (16 Jahre)
  • Julian war schwer betrunken (1,42 Promille)
  • Verletzung gegen das Waffengesetz (Butterfly-Messer)
  • Julian trank unregelmäßig Alkohol bis zur Tat
  • Julian hat mit 15 J. angefangen Haschisch zu nehmen
  • kein Zweifel an der Verantwortungsreife von Julian
  • Julian hat gestanden
  • Julian bereut seine Tat
  • Julian nimmt am Täter-Opfer-Ausgleich teil
  • Gericht geht davon aus, dass Julian keine weiteren Straftaten begeht
  • Julian befindet sich in Therapie
  • Julian trinkt viel weniger Alkohol und konsumiert weniger Hasch

 

 

 

 

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Verfassungsorgane

 

Verfassungsorgane sind die in der Verfassung vorgesehenen obersten Organe eines Staates. In der Bundesrepublik Deutschland zählen zu den Verfassungsorganen der Bundespräsident, der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht. Die Rechte und Pflichten der Verfassungsorgane des Bundes sind im Grundgesetz geregelt.

 

Gewaltenteilung

 

Grundprinzip politisch-demokratischer Herrschaft und der Organisation staatlicher Gewalt mit dem Ziel, die Konzentration und den Missbrauch politischer Macht zu verhindern, die Ausübung politischer Herrschaft zu begrenzen und zu mäßigen und damit die bürgerlichen Freiheiten zu sichern. Funktional wird zwischen der gesetzgebenden Gewalt (Legislative), der ausführenden Gewalt (Exekutive) und der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) unterschieden. Diese Funktionen werden unabhängigen Staatsorganen (Parlamenten, Regierung, Gerichten) zugewiesen. Politisch-theoretisch wurde die Lehre von der Gewaltenteilung von J. Locke (1690) und Montesquieu (1748) i. S. aufgeklärter Herrschaft entwickelt und als Ordnungs- und Strukturprinzip erstmals in der Verfassung der USA von 1787/88 umgesetzt. Das Prinzip der G. ist in D in Art. 20 Abs. 2 GG festgelegt.

Dem Prinzip der G. entspricht es, dass die voneinander unabhängigen Staatsorgane, um politisch wirksam handeln zu können, miteinander verschränkt werden müssen (d. h., die Exekutive braucht eine gesetzliche Grundlage, um ordnungsgemäß handeln zu können, die Legislative ist darauf angewiesen, dass z. B. durch Regierung und Verwaltung die Gesetze auch umgesetzt werden). In der politischen Praxis ergeben sich daher Abweichungen vom strikten Prinzip der G. oder sind Abweichungen durchaus vorgesehen (z. B. Verordnungen der Exekutive, Gesetzesinitiativen der Regierung). I. w. S. wird das Prinzip der G. auch durch territoriale Untergliederungen verwirklicht, insbesondere wenn sie mit einer entsprechenden Aufgaben-, Kompetenz- und Verantwortungsverteilung wie z. B. in föderalistischen Systemen verbunden ist.

 

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Nachfolgend weitere Informationen ...

 

Gewaltenteilung / Lernkontrolle
Die Gewaltenteilun.pdf
PDF-Dokument [289.7 KB]

 

 

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Praktikum 2017

 

In der Zeit vom 16.1. bis 27.1.2017 findet das Berufspraktikum (jetzige Klasse 8) statt.

 

Nachfolgend einige Informationen:

 

 

 

Hardskills / Softskills
Wichtig für die Bewerbung
Definition Hard Skills.pdf
PDF-Dokument [400.8 KB]

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EU-Pläne: Militäreinsatz gegen Schlepper und Flüchtlinge?

 

Ist der beschlossene dreistufige Plan der Europäischen Union ein legitimes Mittel im Rahmen nationaler Flüchtlingspolitik in Deutschland?

 

Dies soll auf der Basis verschiedener Quellen und Standpunkte in einer offenen Diskussion mit Blick auf ein Sach- bzw. Werturteil von den Schülerinnen und Schülern besprochen werden.

 

Nachfolgend einige Texthilfen und Argumentationsgrundlagen, die schon im Unterricht Gegenstand partnerschaftlicher Diskussion waren. 

 

 

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Nachfolgender Link (Flucht nach Europa / schroedel verlag 2015)

 

http://www.schroedel.de/links/content/08160/SDL-08160-006.html

 

 

EU Pläne zur Flüchtlingspolitik
Flüchtlingspolitik schroedel .PDF
PDF Datei [2.5 MB]
Flüchtlingspolitik 2015 - Sachtexte und Positionen
Flüchtlingspolitik 2015.pdf
PDF-Dokument [401.1 KB]
Jugend und Recht
Regeln / Gesetze / Privates-Öffentliches Recht / Rechte und Pflichten
jugend und Recht.pdf
PDF-Dokument [1.2 MB]
Die Menschenrechte
Historischer Überblick
Die Menschenrechte.pdf
PDF-Dokument [407.9 KB]
Jugendgewalt
ZB Jugendgewalt.pdf
PDF-Dokument [2.7 MB]
Jugendstrafrecht
ZB jugendstrafrecht.pdf
PDF-Dokument [208.6 KB]
Verbrechen & Strafe
ZB verbrechen strafe.pdf
PDF-Dokument [149.1 KB]
Wie Du mir ...
Fallbeschreibung mit Lösungsmöglichkeit
wie du mir.pdf
PDF-Dokument [343.9 KB]
Recht und Rechtsprechung
Recht und Rechtsprechung.pdf
PDF-Dokument [1.3 MB]
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die Basis der parlamentarischen Demokratie. 23. Mai 1949 © DBT/Blanke

Link-> Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

 

https://www.bundestag.de/grundgesetz

 

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Arbeitsgrundlage / mündliche Mitarbeit
klasse 8e Beginn.pps
Microsoft Power Point-Präsentation [110.9 KB]
Die Insel

 

 

Abstimmungen / Mehrheiten

 

Relative Mehrheit:
Es genügt die meisten abgegebenen Stimmen zu bekommen, Enthaltungen werden nicht mitgezählt.


Einfache Mehrheit:
Es genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen als alle anderen Vorschläge zusammen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Qualifizierte Mehrheit:
Der Vorschlag gewinnt, der mehr als einen zuvor festgelegten Anteil der Gesamtstimmen auf sich vereint, Enthaltungen werden nicht mitgezählt (z.B 2/3 Mehrheit).

Absolute Mehrheit:
Das Abstimmungsergebnis muss um mindestens eine Stimme über der Hälfte aller Stimmberechtigten liegen.

 

 

 

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Praktikum der Klasse 9

 

Das Betriebspraktikum der Klasse 9 findet in der Zeit vom 16.01.-27.01.17 statt. Ein Formular finden sie auf der Internetseite der Carl-Schurz-Schule.

 

Weiter Informationen:

www.Betriebspraktikum-Hessen.de

www.sozialnetz.de

 

Das Schulcurriculum Politik und Wirtschaft der CSS finden Sie unter:

http://carl-schurz-schule.de.www311.your-server.de/index.php?id=118

 

Über die Inhalte des Praktikumsberichts und die Formalien informiert Sie der Politiklehrer in der Klasse 9.

 

 

Aktuelles

 

Bildung ist

die mächtigste Waffe,

um die Welt

zu verändern.

 

Nelson Mandela

 

 

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